Kinderverein Sole


Rahmenbedingungen Spielgruppe
Eintrittsbedingungen (gültig ab Januar 2023)
Alle Kinder mit Geburtsdatum 28. Februar und älter erhalten eine Anmeldung für das nächste Spielgruppenjahr, Start August.
Die Kinder, die bis am 31. Dez. 2022 zwei Jahre alt werden, dürfen die Spielgruppe ab dem Sommer 2023 besuchen. Die jüngeren Kinder können sich bereits jetzt anmelden, und ab dem 1. Feb 24. (Frühjahreseinstieg) starten.
Wichtig
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Die Platzzahl ist beschränkt, und die Anmeldungen werden nach Posteingang berücksichtigt.
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Es ist Sache der Leiter die Gruppen einzuteilen.
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Es sind für alle Gruppen ein Minimum an Kinder für die Durchführung nötig. Wird dies nicht erreicht, werden sie von uns benachrichtigt, und wir suchen gemeinsam eine Lösung.
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Versicherung ist Sache der Eltern! (z.B. Unfallzusatz Krankenkasse)
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Bei halbjährlichem Ein- oder Ausstieg erheben wir zusätzlich einen Unkostenbeitrag von CHF 40.-
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Zahlungsbedingungen:
Der Spielgruppenbeitrag ist jeweils einen Monat vor Quartalsbeginn zu bezahlen. Der Beitrag kann auch Halb- oder Jährlich beglichen werden.
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Vorzeitiger Austritt:
Der erste Monat glit als Probezeit. Danach wird mit ihnen entschieden, ob ihr Kind bereit für die Spielgruppe ist oder nicht. Falls entschieden wird mit dem Eintritt zu warten, wird der Probemonat verrechnet dafür mit einem kleinen Unkostenbeitrag. Der Rest wird zurückerstattet.
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Ansonsten gilt:
Erfolgt ein Austritt auf eigenen Wunsch wird trotzdem der ganze Betrag in Rechnung gestellt. Die Anmeldung ist verbindlich und es wird kein Geld zurückerstattet.
Grund dafür ist, dass die Gruppen nur mit einer gewissen Anzahl Kinder durchgeführt werden können, Material gekauft sowie der Platz freigehalten wurde. Wir sind auf jedes Kind angewiesen.
Ein Austritt ist grundsätzlich nur möglich bei Wegzug. Erfolgt der Wegzug während des ersten Halbjahres (-31. Jan.) ist der halbe Elternbeitrag geschuldet, erfolgt der Austritt während des zweiten Halbjahres ist der ganze Elternbeitrag geschuldet.
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Krankheit / Ausfall:
Sollte eine Spielgruppenleiterin krank sein, wird versucht eine Stellvertretung zu finden. Bei Ausfall wird kein Geld zurückerstattet. Muss die Spielgruppe aus Gründen, die nicht von der Spielgruppe verschuldet wurden, geschlossen bleiben, z.B aus behördlich angeordneten Gründen, ist die Spielgruppe nicht verpflichtet eine anteilsmässige Rückerstattung zu leisten.
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Feiertage/Ferien:
Feiertage und Ferien werden wie in der örtlichen Schule gehandhabt. An diesen Tagen bzw. Wochen findet keine Spielgruppe oder Sprachförderung statt. Das Spielgruppenjahr beginnt am Mittwoch nach Schulstart und endet zu den schulischen Sommerferien.
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Übertritts Gespräch:
Sie sind damit einverstanden, dass die Leiterin sich mit der Basisstufen Lehrperson austauschen kann.
Mit Ihrer Unterschrift auf der Anmeldung, bestätigen Sie die Eintrittsbedingungen gelesen zu haben, und dass sie mit den enthaltenen Punkten einverstanden sind.